Feuerwehrdienst und VerantwortungVerantwortungFeuerwehrdienst zu leisten, heißt für jeden von uns auch Verantwortung zu übernehmen. Dies umfasst nicht nur die Teilnahme an Ausbildungen und Übungsdiensten. Es bedeutet vor allem die Verpflichtung, auf eine Alarmierung hin am Einsatz teil zu nehmen. Und weil es auch leicht zu Missverständnissen kommen kann, sprechen wir auch das gleich ganz deutlich an: Die Teilnahme an den Einsätzen ist grundsätzlich Pflicht. Das heißt, nicht nur dann, wenn es einem gerade in den Kram passt. Leider passieren die Dinge um uns herum nicht nur im Hochsommer und während es draußen hell ist. Nacht, Regen oder Kälte dürfen für uns kein Kriterium sein, den Dienst zu verweigern. Wer das gerne nach Tageslaune entscheiden möchte, ist in einem Verein besser aufgehoben. Feuerwehrdienst und BerufFeuerwehrangehörige haben einen Anspruch darauf, dass Ihnen Lohn und Gehalt während der Dauer von Ausbildungen und Einsätzen durch den Arbeitgeber weiterbezahlt werden. Aus Gründen des Feuerwehrdienstes darf Feuerwehrangehörigen nicht gekündigt werden. Feuerwehrangehörige sind andererseits aber auch verpflichtet, ihren Arbeitgeber über vorhersehbare Abwesenheiten durch Lehrgänge oder Übungsdienste rechtzeitig zu informieren, damit dieser sich darauf einstellen kann. |
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© 2012 - Freiwillige Feuerwehr Wangen im Allgäu - Dieser Artikel wurde zuletzt am 26.03.2009 aktualisiert.