Ruf nach der Feuerwehr kann teuer werden

Eine neue Satzung der Stadt regelt den Kostenersatz für bestimmte Einsätze

Wangen sz Wenn es brennt, ist die Feuerwehr zur Stelle. Aber auch, wenn ein Auto eine Ölspur auf der Straße hinterlässt. Ungeachtet von Differenzierungen der Dringlichkeit beider Einsatzarten, gibt es einen weiteren wesentlichen Unterschied: Der Brandeinsatz ist in der Regel kostenfrei, die Beseitigung der Ölspur nicht. Dann haftet der Fahrzeughalter. Unterscheidungen und entsprechende Kostensätze sind in einer neuen städtischen Satzung festgezurrt, die Anfang Dezember in Kraft tritt.

Pro Stunde und Feuerwehrmann 17,70 Euro

Demnach gilt künftig: Pro Feuerwehrmann und Stunde stellt die Stadt künftig 17,70 Euro in Rechung. Darüber hinaus tauchen auf der Rechnung auch Beträge für die eingesetzten Fahrzeuge auf. Diese variieren nach Fahrzeugart zwischen 20 Euro, etwa für einen Mannschaftstransportwagen oder einen Gerätewagen, und 264 Euro für die Drehleiter.

Hochgerechnet kann damit ein kostenpflichtiger Feuerwehreinsatz durchaus teuer werden. Etwa dann, wenn gleich ein ganzer Löschzug zu einem Einsatz ausrückt: „Da kann der Betrag bei 600 bis 700 Euro liegen“, rechnet Ordnungs- und Sozialamtsleiter Kurt Kiedaisch hoch.

Dass dieser Fall realistisch, zeigt die Vergangenheit. So gab und gibt es immer wieder Fälle, zu denen die Feuerwehr mit Mann und Maus ausrückte, der Einsatz sich aber schnell als falscher Alarm herausstellte. Zum Beispiel in größeren sozialen Einrichtungen, deren Brandmeldeanlagen automatisch an die Rettungsleitstelle in Ravensburg gekoppelt sind. In diesen Fällen zahlt der Verursacher, also der Betreiber der Einrichtung die Kosten für die Feuerwehr.

Keine Ersatzpflicht, wenn der Rauchmelder Alarm schlägt

Nicht aber gilt die Kostenersatzpflicht für Rauchmelder im Hausgebrauch. Sie sind seit einigen Jahren Pflicht, allerdings in aller Regel nicht mit der Rettungsleitstelle verbunden. Kiedaisch verdeutlicht: Schlägt ein solches Gerät Alarm und rufen besorgte Nachbarn deshalb die Feuerwehr, so müssen weder Bewohner noch Nachbarn etwas zahlen – selbst dann nicht, wenn es sich um einen Fehlalarm handelt. Der Amtsleiter sieht die Unterscheidung zwischen verschiedenen Brandmeldeanlagen politisch begründet: „Man wollte die Leute wohl nicht abschrecken, die Feuerwehr zu rufen.“

Dass dies mitunter auch aus anderen, durchaus kuriosen Gründen geschieht, weiß er aber auch: So sind Fälle von leckenden Waschmaschinen bekannt, die Keller halbwegs unter Wasser setzen. Wer dann zur Beseitigung der Nässe die Wehr ruft, muss wiederum zahlen.

Dass die Stadt Wangen für eine Reihe von Feuerwehreinsätzen Geld verlangt, ist indes nicht neu. Wohl aber, dass es jetzt eine Satzung dafür gibt, die auf einer Novellierung des Landesrechts von 2015 beruht. Mit dem jüngst vom einstimmig vom Gemeinderat verabschiedeten Papier passt sich die Verwaltung einheitlichen Bemessungsgrundlagen an. So setzen sich die 17,70 Euro die pro Mann und Stunde fällig werden, aus den Kriterien Aufwandsentschädigung für das Feuerwehrmitglied (11 Euro) und Kosten für Fort- und Ausbildung sowie Ausrüstung (6,70 Euro) zusammen. Bis dato waren dafür 20 Euro fällig.

Der neue Satz entspricht laut Kiedaisch Berechnungen der Stadt. Heißt: Anderswo kann der Kostensatz auch anders aussehen. Bei den (genormten) Feuerwehrfahrzeugen hingegen seien die in Rechnung gestellten Beträge im ganzen Land dieselben.

Bei Notlagen zahlt die Allgemeinheit

Folgende Faustregel gilt für einen kostenfreien Einsatz der Feuerwehr: Rücken die Kräfte zu einem Brand aus oder wenn sich Menschen oder Tiere in Notlagen befinden, so werden die Kosten von der Allgemeinheit getragen, also der Kommune als Träger der Wangener Feuerwehr. Gleiches gilt für einen „öffentlichen Notstand“ in Form eines Naturereignisses oder eines Unglücksfall, zum Beispiel ein Hochwasser. Allerdings: Wird böswillig ein Brand gemeldet oder ein Feuer mutwillig gelegt, so holt sich die Stadt auch in diesen Fällen die Kosten zurück. So ist es landesrechtlich geregelt.

Demnach ist ebenfalls Kostenersatz von einem Fahrzeughalter zu verlangen, „wenn der Einsatz durch den Betrieb von Kraftfahrzeugen, Anhängerfahrzeugen, Schienen-, Luft- oder Wasserfahrzeugen verursacht wurde.

Wangens Ordnungs- und Sozialamtsleiter Kurt Kiedaisch schätzt, dass eine Vielzahl der Feuerwehreinsätze kostenpflichtig ist. Allerdings stellt die Stadt nur den Aufwand tatsächlich eingesetzter Feuerwehrleute in Rechnung, nicht aber den für noch zur Wache hinzustoßende, dann aber nicht mehr benötigte Einsatzkräfte. (jps)

Quelle: szon.de