Hohe Schneelasten können Dächer gefährden – Zimmereien, Dachdecker, Gerüstbauer u.a. für Räumung zuständig

Kreis Ravensburg – Die aktuelle Wetterlage hält auch den Landkreis Ravensburg fest im Griff. Betroffen hiervon ist in erster Linie das württembergische Allgäu. Erschwerend kommt hinzu, dass im Moment noch kein Ende der Niederschläge absehbar ist. Diese können je nach Höhenlage als Schnee, Schneeregen oder Regen niedergehen. Insbesondere in höheren Lagen kann die erhöhte Schneelast auf den Dächern zum Problem werden. Gefährdet sind vor allem Flachdächer, flachgeneigte Dächer sowie Dächer mit PV-Anlagen. Feuerwehren und THW raten deshalb allen Hausbesitzern, sich im Zweifelsfall rechtzeitig mit Zimmereien, Dachdeckerbetrieben, Gerüstbauern und ähnlichen Betrieben in Verbindung zu setzen. Sie und nicht die Feuerwehren sind für eine mögliche Schneeräumung die richtigen Ansprechpartner, schreibt das Landratsamt in einer Pressemitteilung. Unterstützen können die Feuerwehren die betroffenen Gebäudeeigentümer lediglich und nur gegen Kostenersatz bei der Beurteilung einer möglichen Gefährdung, so Kreisbrandmeister Oliver Surbeck. Angefordert werden können solche Messtrupps über die Feuerwehr- und Rettungsleitstelle Bodensee-Oberschwaben, Telefon 0751/85-5555.

Aufgabe der Feuerwehren und des Technischen Hilfswerks (THW) ist es nach Auskunft von Surbeck, vor allem die Gebäude der so genannten öffentlichen Infrastruktur vom Schnee zu befreien. Dazu gehören Rettungswachen, Bauhöfe, Straßenmeistereien, und die Feuerwehrgebäude selbst, aber auch Altenpflegeheime, Schulen, Krankenhäuser und Gemeindehallen. Feuerwehren und das THW dürfen nach Auskunft des Kreisbrandmeisters private Dächer deshalb nur bei akuter Gefahr für Leib und Leben von der Schneelast befreien. Ob eine solche akute Gefahr vorliegt, entscheidet der Einsatzleiter der Feuerwehr, das örtliche Rathaus oder die Polizei, so Surbeck, der deshalb allen Gebäudeeigentümern rät, rechtzeitig Kontakt mit einer geeigneten Firma aufzunehmen. Entsprechende Informationen dazu gibt auch die Kreishandwerkerschaft (www.kreishandwerkerschaft-rv.de oder Tel. 0751 361420).

 

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Quelle:

Landratsamt Ravensburg
Pressestelle
Friedenstraße 6
88212 Ravensburg
Ravensburg, den 13.01.2019