Feuerwehren des Landkreises Ravensburg informieren | Hohe Schneelast kann Dächer zum Einsturz bringen

Eine Räumung sollte daher rechtzeitig und nur durch Experten des Baugewerbes erfolgen – nicht aber durch die Feuerwehren!

Die Last von Schnee kann Dachkonstruktionen beschädigen oder sogar ganz einstürzen
lassen. Gebäudeeigentümer sind verpflichtet, ihre Gebäude ordnungsgemäß zu
unterhalten und die Standsicherheit zu gewährleisten. Die Schneelast auf Dächern ist
enorm, je nach Menge und abhängig von der Witterung kann sich eine zunächst
unscheinbare Schneedecke in eine tonnenschwere Belastung wandeln. Dabei sagt die
Höhe des Schnees nicht unbedingt etwas über das einwirkende Gewicht aus. So können
sich auf einem Dach verschiedene Schneeschichten mit unterschiedlicher Dichte bis hin
zum Eis bilden. Das Gewicht von Pulverschnee wird meist als verträglich und eher gering
angesehen, jedoch nasser und gesättigter Schnee wiegt schnell deutlich mehr und kann
bereits bei geringer Höhe gefährlich werden. Wechseln sich Frost- und Tauperioden ab,
können kritische Überlasten entstehen! Gebäude mit Flachdächern oder nur leicht
geneigten Dächern sind dann besonders gefährdet. Zusätzliche Aufbauten, wie z.B.
Photovoltaikanlagen, u.ä., auf solchen Dächern können das Problem noch verschärfen.
Hier bilden sich an deren Seitenwänden durch Verwehungen meist dreieckige
Schneekeile, die zusätzlich aufs Dach drücken. Problematisch sind auch die sogenannten
Sheddächer, die man von Fabrikhallen kennt und von der Seite betrachtet aussehen wie
Sägezähne. Fallen große Schneemassen, rutschen diese nach unten und sammeln sich
wie in einem Trichter, was die Schneelast enorm erhöhen kann. Bei Spitzdächern von
Privathäusern dagegen besteht eher die Möglichkeit, dass sich Schneemassen mit der
Zeit lösen und unkontrolliert vom Dach rutschen.

Die „Fachberater-Bau“ der Feuerwehr raten daher, rechtzeitig Vorsichtsmaßnahmen zu
treffen und Dachkonstruktionen bereits vor Beginn der Wintersaison von Experten auf
Mängel oder eventuelle Beschädigungen prüfen zu lassen. Ist eine Dachkonstruktion

durch Feuchtigkeit, Materialermüdung oder durch zusätzliche Aufbauten, wie
Photovoltaikanlagen, u.ä. schon vorab beeinträchtigt, kann sie unter Umständen nicht
mehr die volle vorgesehene Schneelast tragen. Zur Begutachtung sind Unternehmen des
Baugewerbes oder auch Statiker die richtigen Ansprechpartner. Informationen und
Kontaktdaten können unter anderem bei der Kreishandwerkerschaft erfragt werden. Die
Feuerwehren können betroffene Gebäudeeigentümer lediglich und gegen Kostenersatz
bei der Beurteilung einer möglichen Gefährdung unterstützen. Sehr hilfreich ist, wenn
Gebäudeeigentümer die statische Berechnung ihres Gebäudes griffbereit haben, um sie
den Einsatzkräften zur schnellen Klärung der Situation zu übergeben. Dieser Berechnung
können die Fachberater dann rasch die wichtigsten Informationen zur Statik des Daches
entnehmen und schnell abschätzen, wie kritisch die aktuelle Situation wirklich ist, um
weitere Maßnahmen zu veranlassen. Angefordert werden können solche Mess- und
Beurteilungstrupps, im akuten Gefährdungsfall, über die Feuerwehr- und Rettungsleitstelle
Bodensee-Oberschwaben, so Kreisbrandmeister Oliver Surbeck. Aufgabe der
Feuerwehren ist es laut Surbeck jedoch, Gebäude der so genannten öffentlichen
Infrastruktur von extremer Schneelast zu befreien. Dazu gehören Rettungswachen,
Bauhöfe, Straßenmeistereien und Feuerwehrhäuser selbst, aber auch Krankenhäuser,
Altenpflegeheime, Schulen und Kindergärten. Nur bei akuter Gefahr für Leib und Leben
dürfen Feuerwehr und Technisches Hilfswerk auch Dächer von privaten Anwesen von
gefährlicher Schneelast befreien. Ob eine solche akute Gefahr tatsächlich vorliegt,
entscheidet der Einsatzleiter der jeweiligen Feuerwehr, das örtliche Rathaus oder die
Polizei.

Quelle: FB Öffentlichkeitsarbeit / LK Ravensburg
Quelle Bild: szon.de